Pressemitteilung vom 29.11.2019

Sächsische Versammlungsbehörden setzen Versammlungsfreiheit außer Kraft +++ Ende Gelände legt Rechtsmittel ein +++ Proteste müssen am Ort der Klimazerstörung stattfinden dürfen

Berlin, 29.11.2019. Ende Gelände legt Rechtsmittel gegen sächsische Behörden ein, um die Versammlungsfreiheit an den gewählten Protestorten durchzusetzen. Die Versammlungsbehörden von Bautzen, Leipzig und Görlitz hatten am 28.11.2019 weitgehende Allgemeinverfügungen, sogenannte Versammlungsverbotszonen, ausgesprochen. Somit sind an diesem Samstag jegliche Versammlungen im Umfeld der Braunkohlekraftwerke und sonstiger Braunkohleanlagen untersagt. Damit ist es in Sachsen faktisch unmöglich, den Protest gegen die Braunkohleverstromung an den Orten ihrer Produktion durchzuführen. 

Nike Mahlhaus, Pressesprecherin von Ende Gelände kommentiert: „Die LEAG zerstört mit ihrem Geschäftsmodell unsere Lebensgrundlagen. Uns soll nun verboten werden, genau an den Orten der Zerstörung zu demonstrieren. Das ist absurd und offenbart ein skandalöses Demokratieverständnis. Die sächsischen Behörden schaffen riesige demokratiefreie Zonen – das werden wir nicht hinnehmen. Unser legitimer Protest muss genau dort stattfinden, wo die Klimakrise angeheizt wird.“

Sina Reisch, Pressesprecherin von Ende Gelände, ergänzt: „Mit Versammlungsverboten wird versucht, unseren Protest im Lausitzer und Leipziger Revier zu verhindern. Doch wir werden uns nicht aufhalten lassen und lassen uns den Mund nicht verbieten! Wenn staatliche Behörden sich schützend vor die Kohlekonzerne LEAG und MIBRAG stellen, ist es umso wichtiger, unsere demokratischen Grundrechte zu verteidigen und weiter laut für den Kohleausstieg und für Klimagerechtigkeit zu protestieren.“

Rechtsanwalt Michael Plöse, der juristisch gegen die Demonstrationsverbotszonen vorgeht, sagt dazu: „Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht in der Demokratie. Teil dessen ist es, den Ort des Protests frei wählen zu können. Stehen diesem Freiheitsrecht gleichgewichtige Rechtsgüter gegenüber, müssen die Behörden für einen angemessenen Ausgleich sorgen. Dabei steht den Demonstrierenden grundsätzlich ein Achtungserfolg zu, wenn sie in Sicht- und Hörweite ihres Protestgegenstands wahrnehmbar für ihr Anliegen eintreten können. Großräumige Demonstrationsverbotszonen helfen dabei niemandem. Ob die sächsichen Behörden nun aus Überforderung, Ideenlosigkeit oder mangelndem Verständnis für die Spielarten demokratischer Beteiligung handeln – entscheiden tun die Gerichte.“

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Sina Reisch: +49 177 967 68 05
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