Pressemitteilung vom 24.10.2018

Freispruch nach Klima-Protest in der Lausitz +++ Ende Gelände gewinnt Gerichtsprozess in Cottbus +++ Klimaschutz ist kein Verbrechen

Cottbus, 24.10.2018. Ein Aktivist von Ende Gelände ist heute vom Amtsgericht Cottbus freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 47-jährigen Gärtner Hausfriedensbruch vorgeworfen im Zusammenhang mit den Protesten für Klimagerechtigkeit im Mai 2016. Der Richter sah es nicht als erwiesen an, dass das Gebiet des Schienennetzes rund um das Kraftwerk Schwarze Pumpe umfriedet war. Damit sei der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt. Mit der gleichen Urteilsbegründung waren in der Vergangenheit auch Aktivist*innen im Rheinland freigesprochen worden.

Bei der Braunkohle-Verstromung werden die Belange der Bevölkerung nicht ernst genommen. Um diese umwelt- und menschenfeindliche Politik zu ändern, ist Handeln von unten notwendig“, so der Aktivist.

Unser Protest für Klimagerechtigkeit ist legitim und notwendig. Mit unseren Aktionen zivilen Ungehorsams stellen wir die Gesetze in Frage, die Wirtschaftsinteressen von Kohle-Konzernen schützen und damit unser Klima verheizen. Der Freispruch heute macht uns allen Mut, weiter für Klimagerechtigkeit zu kämpfen“, sagt Lara Eckstein, Pressesprecherin von Ende Gelände.

Mehr als 4000 Aktivist*innen von Ende Gelände hatten im Frühjahr 2016 die Bagger und Schienen der Braunkohle-Tagebaue für 48 Stunden blockiert und so die Drosselung des Kraftwerks Schwarze Pumpe herbeigeführt. Sie setzten sich für einen sozial und ökologisch gerechten Ausstieg aus der Braunkohle.

Ab morgen, 25.10.2018 beginnt die nächste Aktion zivilen Ungehorsams im Rheinischen Braunkohlerevier. Zusammen mit tausenden Aktivist*innen aus ganz Europa wird Ende Gelände die Braunkohle-Infrastruktur rund um den Tagebau Hambach blockieren und damit den sofortigen Kohleausstieg einleiten als Sofortmaßnahme für Klimagerechtigkeit weltweit.

Kontakt:

Lara Eckstein: 0176 60996123

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