Stand der Repression gegen Ende Gelände

Wir haben es ja bereits im Vorfeld angekündigt, häufig sind Aktionen zivilen Ungehorsams nicht mit Verlassen des Aktionsorts beendet, sondern es folgen Auseinandersetzungen mit staatlichen Repressionsbehörden. Insbesondere wegen der Ende Gelände Aktion 2015 im Rheinland läuft im Moment eine Prozesswelle – Anlass für uns noch mal den Stand der Dinge darzustellen. Wie immer gilt, falls ihr Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Konzernkanzleien bekommt, unterschreibt nichts ohne Rücksprache und meldet euch bei den Anti-Repressionsteams.

Ende Gelände 2015

Ein Beitrag vom Freien Radio gibt es hier.

Gerichtsprozesse in Erkelenz

Bereits am 6.10. wurde in Erkelenz der erste Gerichtsprozess mit Vorwurf Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegen eine Person geführt. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs war schnell vom Tisch, der Vorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ blieb jedoch ungeklärt. Es wurde sich auf eine Einstellung gegen Auflage (Zahlung von 500 € an eine gemeinnützige Organisation) „geeinigt“. Einen Ausführlicheren Bericht ist auf der Homepage von AntiRRR zu finden – sowie weitere Informationen zur Repression wegen letztem Jahr
antirrr.blogsport.de

Die nächsten Prozesstermine, alle vor dem Amtsgericht:

  • 8.11.2016 Vorwurf: Landfriedensbruch
  • 15.11.2016 Vorwurf: Hausfriedensbruch
  • 16.11.2016 Vorwurf: Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • weitere Prozesse folgen im Dezember
  • Kommt vorbei, zeigt euch solidarisch mit den Angeklagten, macht Soliaktionen!

Unterlassungsverpflichtungserklärungen

Von RWE beauftragt hat eine Anwaltskanzlei seit April nach und nach ca. 100 Menschen angeschrieben und sie zur Abgabe von sogenannten Unterlassungsverpflichtungserklärungen (UE) aufgefordert.(Verkürzt gesagt werden in diesen Schreiben die Betroffenen dazu aufgefordert rechtsverbindlich zu unterschreiben, dass sie nie wieder RWE-Gelände betreten – weitere Infos zu UEs mit Beispielen finden sich u.a. auf der Seite von #Nicht Wir). Da wir nicht wissen, ob sich alle Betroffenen gemeldet haben ist unklar, wie viele Menschen hiervon tatsächlich betroffen sind. Sicher ist jedoch, dass (bisher) bei weitem nicht alle Menschen, die bei der Aktion 2015 ihre Personalien angegeben haben, angeschrieben wurden.

Von AntiRRR wurde im Frühjahr daraufhin eine abgeänderte UE aufgesetzt, mit der die Unterlassungsverpflichtung räumlich stark eingegrenzt wurde. Nun wurden jedoch einige der Personen, die statt der geforderten diese geänderte UE abgegeben haben, erneut aufgefordert die vollständige UVE zu unterzeichnen. Für den Fall der Nichtunterzeichnung droht RWE erneut damit die Unterlassung einzuklagen.

Allgemein gilt bei Unterlassungsverplichtungserklärungen: sie sind Teil des Zivilrechts und unterliegen damit einer anderen Gerichtsbarkeit (was u.a. die Kosten z.T. deutlich in die Höhe treibt). Im Fall von UE wegen Ende Gelände 2015 ist bisher nicht bekannt, dass RWE den Klageweg beschritten hat. Wegen einer anderen Aktion vergangenen Dezember hat RWE jedoch Klage eingereicht, nachdem die UE nicht unterzeichnet wurde. Möglicherweise gäbe es damit einen Musterprozess – auch für die UE wegen Ende Gelände.

Es gilt hier wie immer: meldet euch, wenn ihr Post bekommt – egal wie ihr damit umgehen wollt, NIEMAND WIRD ALLEIN GELASSEN! Die Kontaktadresse für Repression wegen Ende Gelände 2015 ist antirrr@riseup.net

Ende Gelände 2016

Vorladungen der Polizei

Anfang September hat die Polizei begonnen einige Vorladungen zu verschicken und Personen aufgefordert zu Terminen in Polizeiwachen zu kommen (manchmal werden von Seiten der Polizei auch Anhörungsbögen versendet). Auf Post von der Polizei muss grundsätzlich nicht reagiert werden und wir empfehlen auch nicht zu antworten – aber meldet euch doch bitte beim Legalteam, so dass wir einen Überlick über deren Aktivitäten bekommen. (Kleiner Hinweis am Rande: nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft und Gericht muss (rechtlich) Folge geleistet werden, diese kommen i.d.R. in gelben Einsendungs-umschlägen).

Hausfriedensbruch & Störung öffentlicher Betriebe

Im Zuge der Räumung der Lautonomia wurde u.a. Clumsy verhaftet und am 20.7. in Gölitz zu einer Geldstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung im Rahmen der Ende Gelände Aktionstage verurteilt. Ursprünglich auch wegen Hausfriedensbruch vor Gericht wurde er allerdings von diesem Vorwurf freigesprochen, da Richter und Staatsanwalt feststellen mussten, dass trotz umfangreicher Bemühungen durch Vattenfall das Gelände zu umfrieden, die vom Konzern aufgeschütteten Wälle und aufgestellten Schilder dafür nicht ausreichend waren.

Prozess am 25.10

Am 10. Juni wurde die Aktivistin „Yu“ zu 2 Monaten Haft verurteilt, vorgeblich wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ – der Richter gestand aber ein, dass er eine „generalpräventive Wirkung“ erzeugen wolle, da „Yu“ die Angabe ihrer Personalien verweigert hatte (Pressemitteilung Ende Gelände vom 11.6.). Kurz nach der Verurteilung gab „Yu“ ihre Personalien an und wurde daraufhin freigelassen. Am 25. Oktober findet nun in Cottbus das Berufungsverfahren statt.

Die Kontaktadresse für die Koordination der Antirepressionsarbeit bezüglich Ende Gelände 2016 ist legalteam@ende-gelaende.org


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